AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN

der Reiseagentur Baden – Inhaberin Janina Schiefer

Stand: 07.09.2026

Vorbemerkung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, bei denen die Reiseagentur Baden, Inhaberin Janina Schiefer, als Reiseveranstalterin auftritt. Für Reiseleistungen, die die Reiseagentur Baden lediglich vermittelt, gelten diese Bedingungen nicht als Veranstalter-AGB. In diesen Fällen kommt der Vertrag über die jeweilige Reiseleistung unmittelbar zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Leistungsträger bzw. Reiseveranstalter zustande. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers bzw. Reiseveranstalters. Auf die Vermittlereigenschaft wird bei der jeweiligen Buchung ausdrücklich hingewiesen. Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen der Reiseagentur Baden als Reiseveranstalterin und dem Reisenden geschlossenen Pauschalreisevertrages im Sinne des § 651a BGB und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Reisende der Reiseagentur Baden den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg erfolgen, nachdem die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen erteilt wurden.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, sofern der Anmelder hierzu ausdrücklich bevollmächtigt ist oder eine entsprechende Verpflichtung übernimmt.

1.3 Der Pauschalreisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch die Reiseagentur Baden zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Der Reisende erhält unverzüglich nach Vertragsschluss die gesetzlich vorgeschriebene Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.

1.4 Weicht die Reisebestätigung von der Anmeldung ab, stellt sie ein neues Angebot dar. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende dieses ausdrücklich annimmt oder durch Anzahlung bzw. vollständige Zahlung konkludent bestätigt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

1.5 Der Reisende ist verpflichtet, die Reisebestätigung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und die Reiseagentur Baden auf erkennbare Abweichungen hinzuweisen.

2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise dürfen nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und dem Reisenden der gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsschein übergeben wurde, soweit eine Kundengeldabsicherung erforderlich ist.

2.2 Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.

2.3 Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der Reiseagentur Baden.

2.4 Bei Buchungen innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn ist der vollständige Reisepreis sofort fällig, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlung vor Reisebeginn erfüllt sind.

2.5 Zahlungen können per Überweisung oder über die von der Reiseagentur Baden angebotenen Zahlungsmöglichkeiten erfolgen.

2.6 Rücktritts-, Umbuchungs-, Bearbeitungs- und sonstige vertraglich vereinbarte Gebühren sowie verauslagte Beträge sind nach entsprechender Mitteilung fällig.

2.7 Gerät der Reisende mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann die Reiseagentur Baden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mahnen, eine angemessene Frist setzen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten sowie eine Entschädigung verlangen.

3. Leistungen und Leistungsumfang

3.1 Umfang und Art der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung, dem Angebot, der Reisebestätigung sowie den vorvertraglich erteilten Informationen.

3.2 Sonderwünsche oder vom Angebot abweichende Leistungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Reiseagentur Baden ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt wurden.

3.3 Angaben Dritter, insbesondere aus fremden Prospekten oder Internetangeboten, sind für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Pauschalreisevertrages geworden sind.

3.4 Leistungen, die der Reisende ohne Vermittlung oder Veranlassung der Reiseagentur Baden bei Dritten selbst bucht, sind nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

4. Leistungsänderungen

4.1 Nach Vertragsschluss sind Änderungen einzelner Reiseleistungen nur zulässig, wenn sie unerheblich sind oder die gesetzlichen Voraussetzungen für eine zulässige Vertragsänderung vorliegen.

4.2 Die Reiseagentur Baden wird den Reisenden über erhebliche Vertragsänderungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren und ihn über seine gesetzlichen Rechte unterrichten.

4.3 Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer erforderlichen erheblichen Preiserhöhung stehen dem Reisenden die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht, die Änderung anzunehmen, vom Vertrag zurückzutreten oder – soweit angeboten – an einer Ersatzreise teilzunehmen.

4.4 Gewährleistungs- und sonstige gesetzliche Ansprüche des Reisenden bleiben unberührt.

5. Preisänderungen

5.1 Eine Änderung des Reisepreises nach Vertragsschluss ist nur zulässig, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 651f BGB erfüllt sind und die Möglichkeit einer Preisänderung im Vertrag ausdrücklich vorgesehen wurde.

5.2 Als mögliche Gründe kommen insbesondere Erhöhungen von Beförderungskosten, bestimmten Abgaben und Gebühren sowie Änderungen der für die Reise geltenden Wechselkurse in Betracht, soweit diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

5.3 Bei einer nachträglichen Preissenkung ist eine Erstattung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen.

5.4 Über eine zulässige Preisänderung wird der Reisende entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf einem dauerhaften Datenträger informiert.

6. Rücktritt durch den Reisenden

6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Reiseagentur Baden zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

6.2 Im Falle eines Rücktritts kann die Reiseagentur Baden eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Höhe richtet sich nach dem konkreten Reiseangebot bzw. den dort wirksam vereinbarten Rücktrittspauschalen.

6.3 Für die im jeweiligen Reiseangebot entsprechend gekennzeichneten Gruppen- und Radreisen gelten folgende Rücktrittspauschalen: Bis einschließlich 49 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises. Ab 48 Tage vor Reisebeginn bis zum Tag des Reisebeginns: 100 % des Reisepreises. Die Rücktrittspauschalen berücksichtigen insbesondere die bei diesen Reisen bereits frühzeitig entstehenden und ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr bzw. nur eingeschränkt ersparbaren Aufwendungen. Hierzu zählen insbesondere verbindlich bestätigte Hotelzimmer, fixe Kosten für die Reiseleitung sowie weitere verbindlich eingegangene Organisations-, Transport- und Leistungskosten.

6.4 Für einzelne Reiseleistungen können aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit abweichende Rücktrittskosten entstehen, sofern hierauf vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen wurde. Dies kann insbesondere für Eintrittskarten, Visa, individuell angefertigte Leistungen oder vergleichbare Leistungen gelten.

6.5 Bei Stornierung eines halben Doppelzimmers kann der dadurch entstehende Einzelzimmerzuschlag des verbleibenden Reisenden zusätzlich als Rücktrittskosten anfallen, soweit dies bei der konkreten Reise entsprechend vereinbart und rechtlich zulässig ist.

6.6 Die Reiseagentur Baden kann anstelle einer pauschalierten Entschädigung eine konkret berechnete Entschädigung verlangen. Dabei werden ersparte Aufwendungen sowie anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.

6.7 Das gesetzliche Recht des Reisenden, nach § 651e BGB eine andere Person in den Vertrag eintreten zu lassen, bleibt unberührt.

6.8 Das gesetzliche Recht zum entschädigungsfreien Rücktritt bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen gemäß § 651h Abs. 3 BGB bleibt unberührt.

7. Umbuchungen und Vertragsübertragung

7.1 Ein Anspruch auf Umbuchung besteht grundsätzlich nicht. Die Reiseagentur Baden kann einem Umbuchungswunsch jedoch nach Möglichkeit und gegen Ersatz der tatsächlich entstehenden Kosten sowie gegebenenfalls einer angemessenen Bearbeitungsgebühr von 30 EUR entsprechen, sofern keine abweichende Regelung im jeweiligen Reiseangebot getroffen wurde.

7.2 Umbuchungen können insbesondere bei Änderungen des Reisetermins, Reiseziels, Abflugortes, der Unterkunft oder Beförderungsart zu zusätzlichen Kosten führen.

7.3 Änderungen des Reiseziels können, sofern eine Umbuchung nicht möglich ist, nur über einen Rücktritt und eine anschließende Neubuchung erfolgen.

7.4 Der Reisende kann nach Maßgabe des § 651e BGB verlangen, dass statt seiner eine andere Person in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Reiseagentur Baden kann dem Eintritt aus den gesetzlich vorgesehenen Gründen widersprechen. Der ursprüngliche Reisende und die eintretende Person haften für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die die Reiseagentur Baden nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung. Die Reiseagentur Baden wird sich jedoch im Rahmen des Zumutbaren bei den Leistungsträgern um eine Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen. Eine Erstattungspflicht besteht nicht, soweit die Leistung unerheblich ist oder eine Erstattung nicht möglich ist bzw. gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.

9. Rücktritt und Kündigung durch die Reiseagentur Baden

9.1 Die Reiseagentur Baden kann den Pauschalreisevertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

9.2 Die Reiseagentur Baden kann bei Nichterreichen einer im jeweiligen Reiseangebot ausdrücklich angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die dort vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden.

9.3 Bei einem Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl werden bereits geleistete Zahlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erstattet.

9.4 Im Falle unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 651h BGB.

10. Haftung der Reiseagentur Baden

10.1 Die Reiseagentur Baden haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Pauschalreiseleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Die Haftung für Schäden des Reisenden ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften beschränkt, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist. Unberührt bleiben insbesondere Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.

10.3 Die Reiseagentur Baden haftet nicht für Leistungen, die nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages sind und die der Reisende selbst bei Dritten gebucht hat.

10.4 Soweit für einzelne Reiseleistungen internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften besondere Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen, können diese nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Anwendung finden.

11. Versicherungen

11.1 Soweit im Reiseangebot nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Reiseversicherungen nicht Bestandteil des Reisepreises.

11.2 Die Reiseagentur Baden empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseabbruchversicherung, einer Auslandskrankenversicherung und – je nach Reiseart – einer Reisegepäckversicherung.

12. Obliegenheiten des Reisenden

12.1 Der Reisende hat die Reiseunterlagen nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und die Reiseagentur Baden zu informieren, wenn wesentliche Unterlagen fehlen oder fehlerhaft sind.

12.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Reisende den Reisemangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Die Mängelanzeige ist grundsätzlich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder dem vom Veranstalter benannten Ansprechpartner zu erklären. Ist kein Ansprechpartner vorhanden oder erreichbar, ist die Reiseagentur Baden unverzüglich zu informieren.

12.3 Unterlässt der Reisende eine erforderliche Mängelanzeige schuldhaft, können gesetzliche Ansprüche nach Maßgabe des § 651o BGB eingeschränkt sein.

12.4 Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels oder aus wichtigem Grund kündigen, sind die gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten.

12.5 Bei Gepäckschäden oder Gepäckverlust während einer Flugbeförderung hat der Reisende die erforderlichen Anzeigen gegenüber dem ausführenden Luftfahrtunternehmen unverzüglich vorzunehmen. Gesetzliche Melde- und Ausschlussfristen sind zu beachten.

12.6 Ansprüche aus der EU-Verordnung Nr. 261/2004 gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen bleiben von den Ansprüchen aus dem Pauschalreisevertrag unberührt und sind grundsätzlich gegenüber dem jeweiligen Luftfahrtunternehmen geltend zu machen.

13. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

13.1 Die Reiseagentur Baden informiert den Reisenden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über wesentliche Pass-, Visa- und Einreisebestimmungen, soweit diese für die konkrete Reise relevant sind.

13.2 Der Reisende ist für die Einhaltung der für ihn geltenden Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsvorschriften grundsätzlich selbst verantwortlich. Nachteile, die aus einer schuldhaften Nichtbeachtung entstehen, gehen zu seinen Lasten, soweit die Reiseagentur Baden ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat.

13.3 Die Reiseagentur Baden haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung von Visa, Einreisegenehmigungen oder sonstigen behördlichen Dokumenten, soweit sie die Verzögerung oder Nichterteilung nicht zu vertreten hat.

14. Zollbestimmungen

Der Reisende ist verpflichtet, die jeweils geltenden Zoll- und Einfuhrbestimmungen des Reiselandes sowie des Heimatlandes zu beachten und sich hierüber eigenständig zu informieren.

15. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der Reiseagentur Baden findet deutsches Recht Anwendung, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

16. Gerichtsstand

16.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

16.2 Für Klagen der Reiseagentur Baden gegen Reisende gilt der gesetzlich zulässige Gerichtsstand.

16.3 Zwingende internationale oder europäische Vorschriften zugunsten des Reisenden bleiben unberührt.

17. Verbraucherstreitbeilegung

Die Reiseagentur Baden ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

18.2 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

REISEVERANSTALTERIN

Reiseagentur Baden

Inhaberin Janina Schiefer Beusselstr. 65, 10553 Berlin

Telefon: 030 392 40 27

E-Mail: info@reiseagentur-baden.de

Webseite: www.reiseagentur-baden.de

Stand: 07.09.2026